17 08 02

Baustoffe auf Gipsbasis (außer 17 08 01)

✓ Nicht gefährlicher Abfall ⧦ Spiegeleintrag Kapitel 17

Was bedeutet der AVV-Code 17 08 02?

Der Abfallschlüssel 17 08 02 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Baustoffe auf Gipsbasis (außer 17 08 01)“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

AVV-Code
17 08 02
Kapitel
17 – Bau- und Abbruchabfälle
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Ja

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.