Als Anlieferung wird die Übergabe eines Abfalls an eine Anlage, eine Annahmestelle oder einen anderen berechtigten Empfänger bezeichnet. Sie umfasst üblicherweise Anmeldung, Verwiegung, Vorlage der Unterlagen und die Prüfung durch den Empfänger. Die Anlieferung allein bedeutet noch nicht, dass der Abfall angenommen wurde.
Ein Beispiel
Ein Fahrzeug meldet sich an der Waage einer Sortieranlage an, legt die Papiere vor und wird zur Kippstelle geschickt. Beim Abladen fällt auf, dass die Ladung deutlich mehr Gipskarton enthält als vereinbart.
Angeliefert wurde die Ladung. Ob sie übernommen wird und zu welchem Preis, entscheidet sich erst danach.
Was vorher zu klären ist
- Nimmt die Anlage diese Abfallart an? Maßgeblich sind ihre Annahmekriterien und die Genehmigung.
- Welcher Abfallschlüssel ist zutreffend?
- Welche Unterlagen sind mitzuführen?
- Ist eine Voranmeldung nötig, gibt es feste Anlieferzeiten?
- Ist der gewählte Transportbehälter geeignet?
- Liegt bei untersuchungspflichtigen Abfällen die Deklarationsanalyse vor?
Typischer Ablauf
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Anmeldung | Zuordnung zur angekündigten Lieferung, Erfassung der Beteiligten |
| Verwiegung | Feststellung der Masse, meist über Brückenwaage |
| Dokumentenprüfung | Abgleich der Unterlagen mit den Angaben |
| Abladen | an der zugewiesenen Stelle, häufig unter Sichtkontrolle |
| Entscheidung | Annahme, Annahme unter Vorbehalt, abweichende Abrechnung oder Ablehnung |
| Beleg | Wiegeschein und je nach Fall weitere Nachweise |
Wie ausführlich geprüft wird, unterscheidet sich erheblich. Für Deponien regelt § 8 DepV das Annahmeverfahren ausdrücklich, für Vorbehandlungsanlagen § 10 GewAbfV und für Aufbereitungsanlagen von Recycling-Baustoffen § 3 ErsatzbaustoffV.
Anlieferung ist nicht Annahme
Die Anlieferung ist der tatsächliche Vorgang des Hinbringens. Die Annahme ist die Entscheidung des Empfängers, den Abfall zu übernehmen. Beides fällt häufig zusammen, aber nicht zwingend: Ergibt die Eingangskontrolle eine Abweichung, kommen Rückweisung oder Annahmeverweigerung in Betracht. Wer eine Ladung anliefert, hat damit noch keinen Anspruch darauf, sie dort zu lassen.
Selbstanlieferung und gewerbliche Anlieferung
Bei der Selbstanlieferung bringt der Erzeuger oder Besitzer seinen Abfall selbst – etwa zum Wertstoffhof. Hier gelten häufig Mengenbegrenzungen, Herkunftsnachweise und eigene Gebührenregelungen, die die jeweilige Kommune oder der Betreiber festlegt.
Bei gewerblichen Anlieferungen kommt der Abfall über einen Beförderer. Damit greifen dessen Pflichten und in der Regel eine engere Dokumentation. Welche Variante möglich ist, hängt von der Anlage ab; nicht jede nimmt Selbstanlieferungen an.
Wenn es nicht wie geplant läuft
- Klärung vor Ort, wenn die Abweichung gering oder unklar ist
- Annahme unter Vorbehalt bis zum Vorliegen eines Untersuchungsergebnisses
- Zuordnung zu einer anderen Abrechnungsfraktion nach Klärung der Deklaration
- Nachsortierung auf Kosten des Anliefernden
- Ablehnung mit der Folge, dass ein anderer Weg gesucht werden muss
Was den Ablauf beschleunigt
- Voranmeldung mit Abfallart, Menge und voraussichtlicher Ankunftszeit
- vollständige Unterlagen griffbereit im Fahrzeug
- ein Ansprechpartner, der während der Anlieferung erreichbar ist
- Auffälligkeiten von sich aus ansprechen statt abwarten
- bei Erstanlieferungen mehr Zeit einplanen
Verwandte Lexikonbegriffe
-
Eingangskontrolle
Prüfprozess bei der Anlieferung.
-
Annahmekriterien
Voraussetzungen für die Annahme in einer Anlage.
-
Annahmeverweigerung
Entscheidung, eine Anlieferung nicht zu übernehmen.
-
Begleitpapiere
Unterlagen rund um Abfall und Beförderung.
-
Umschlaganlage
Anlage zur Annahme und Weiterleitung von Abfällen.
Passende Ratgeber
Fachliche Grundlagen: DepV § 8, GewAbfV § 10, ErsatzbaustoffV § 3, KrWG §§ 49, 50, NachwV – Rechtsstand: 2. August 2026.
Stand der Recherche: 2. August 2026. Rechtsvorschriften und die Genehmigungslage einzelner Anlagen können sich ändern; maßgeblich sind die jeweils geltende Fassung und die Angaben der zuständigen Behörde beziehungsweise der annehmenden Anlage.
