Der Abfallschlüssel 15 01 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Verbundverpackungen“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Getränkekartons (Tetra Pak) | Karton, Kunststoff und Alu kombiniert |
| Chipstüten | Mehrschichtige Folie |
| Kaffeeverpackungen (Aromaschutz) | Verbund aus mehreren Materialien |
| Beschichtete Kartons | Fett-/wasserdicht beschichtet |
| Standbeutel (Doypacks) | Für Nachfüllprodukte |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
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Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Reine Papierverpackungen | Gehören zum Altpapier, siehe AVV 15 01 01 |
| Reine Kunststoffverpackungen | Siehe AVV 15 01 02 |
| Gemischte Verpackungen allgemein | Bei unklarer Zuordnung siehe AVV 15 01 06 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenVerbundverpackungen gehören in die Wertstofftonne.
Materialschichten werden maschinell getrennt.
Trennbare Anteile werden separat recycelt.
Weil mehrere Materialschichten fest miteinander verbunden sind.
Ja, trotz Mischmaterial gehören sie in die Wertstofftonne.
Sie werden in Sortieranlagen maschinell getrennt und teilweise recycelt.
Teilweise – viele bestehen aus Aluminium mit Kunststoffanteilen, manche Hersteller bieten eigene Rücknahmesysteme.
Weil die Sortieranlagen darauf ausgelegt sind, die Materialschichten maschinell zu trennen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.