Der Abfallschlüssel 15 01 03 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Verpackungen aus Holz“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Holzverpackungen aus Transport und Versand:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Europaletten & Industriepaletten | Erst Pfand/Tausch prüfen, siehe Paletten entsorgen |
| Einwegpaletten | Kein Tauschsystem |
| Holzkisten | Transport- und Obstkisten |
| Kabeltrommeln aus Holz | Größere Mengen beim Wertstoffhof melden |
| Verschläge & Verschalungen | Aus Möbeltransport |
| Holzwolle (als Füllmaterial) | Sauberes Verpackungsmaterial |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
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Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Intakte Europaletten mit Pfandwert | Nicht entsorgen – zurückgeben oder tauschen |
| Möbelholz & Bauholz | Eigene Abfallschlüssel, siehe AVV 20 01 38 bzw. AVV 17 02 01 |
| Kunststoff- oder Kartonverpackungen | Gehören zur Wertstofftonne, nicht zu Holzverpackungen |
| Imprägniertes Verpackungsholz | Selten, aber falls behandelt: Altholz A4 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Verpackungsholz als Altholz A1 kostenlos an.
Europaletten zuerst zurückgeben oder tauschen statt entsorgen.
Bei größeren Mengen aus dem Gewerbe.
Ja, geprüfte Europaletten (EPAL/EUR) sind Teil eines Tauschsystems und sollten nicht entsorgt werden.
Ja, sauberes, unbehandeltes Verpackungsholz gilt als Altholz A1.
Bei größeren Mengen lohnt sich ein Container statt mehrerer Fahrten zum Wertstoffhof.
Kleinere Metallreste stören die Verwertung meist nicht, größere Beschläge sollten entfernt werden.
Ist sie nicht mehr tauschfähig, gilt sie als Altholz A1 und kann über Wertstoffhof oder Container entsorgt werden.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.