Der Abfallschlüssel 15 01 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Verpackungen aus Papier und Pappe“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Kartons & Versandkartons | Sauber und trocken |
| Papiertüten | Einkaufs- und Brottüten |
| Eierkartons | Aus Pappe |
| Wellpappe | Verpackungsmaterial |
| Papprollen | Von Klopapier/Küchenrolle |
| Kartonagen von Onlinebestellungen | Zusammengefaltet |
| Papiertragetaschen | Ohne Kunststoffbeschichtung |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
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Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Beschichtete/laminierte Kartons | Zählen zu Verbundverpackungen, siehe AVV 15 01 05 |
| Verschmutzte Pizzakartons (stark fettig) | Gehören in den Restmüll, nicht ins Altpapier |
| Getränkekartons (Tetra Pak) | Verbundmaterial, siehe AVV 15 01 05 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer Standardweg für Papier- und Pappverpackungen.
Für größere Mengen, z.B. nach einem Umzug.
Papier lässt sich mehrfach zu neuem Papier recyceln.
Nur wenn sie nicht stark fettig verschmutzt sind. Stark verschmutzte Kartons gehören in den Restmüll.
Ja, das spart Platz in der Tonne und erleichtert den Transport.
Nein, die zählen zu Verbundverpackungen wegen der Kunststoff-/Aluschicht.
Mehrfach, wobei die Fasern mit jedem Zyklus etwas kürzer werden.
Bei großen Mengen, z.B. nach einem Umzug, lohnt sich der Wertstoffhof.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.