Der Abfallschlüssel 20 01 38 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Holz (außer 20 01 37)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Nicht gefährliches Holz aus dem privaten Haushalt (Altholzklassen A1–A3):
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Alte Möbel | Siehe Sperrmüll entsorgen bei Einzelstücken |
| Bilderrahmen | Glas vorher trennen |
| Holzspielzeug | Ohne Elektronik/Batterien |
| Küchenutensilien aus Holz | Schneidebretter, Kochlöffel |
| Holzregale | Beschläge vorher entfernen |
| Gartenzaun (unbehandelt) | Nur ohne Holzschutzmittel |
| Paletten | Siehe Paletten entsorgen |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Imprägnierter Gartenzaun | Altholz A4, siehe AVV 17 02 04 |
| Baumstämme & Äste | Gartenabfall, kein Altholz – siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen |
| Elektromöbel (mit Beleuchtung o.ä.) | Unterliegen dem ElektroG |
| Metallbeschläge | Vorher entfernen, gehören zum Altmetall |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Holz aus dem Haushalt kostenlos oder gegen geringe Gebühr an.
Für größere Mengen oder Möbelstücke.
Wird zu neuen Holzwerkstoffen oder energetisch verwertet.
Vollständige Erklärung aller Altholzklassen im Ratgeber Altholz A1 bis A4 erklärt.
Nein, lackierte oder unbehandelte Möbel sind nicht gefährlich (Altholz A1/A2).
Bei Einzelstücken über Sperrmüll, bei größeren Mengen über Wertstoffhof oder Container.
Besser über die Wertstoffsammlung, damit das Holz recycelt werden kann.
Kommt auf die Behandlung an. Imprägnierte Zäune sind meist A4, unbehandelte A1.
Am Wertstoffhof oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr, abhängig von der Kommune.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.