Der Abfallschlüssel 17 04 04 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Zink“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Zinkdachrinnen | Aus Dachsanierung |
| Verzinkte Bleche | Aus Fassadenverkleidung |
| Zinkbleche (Dachabdichtung) | Bauklempnerarbeiten |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Verzinkter Stahl in großen Mengen | Zählt eher zu Eisen und Stahl, siehe AVV 17 04 05 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Zinkmaterial oft gegen Bezahlung an.
Alternative Abgabestelle.
Zink lässt sich gut wiederverwerten.
Beim Schrotthändler erzielen sie teils einen Ankaufspreis.
Reines Zinkblech wird separat erfasst, verzinkter Stahl zählt meist zu Eisen/Stahl.
Ja, Zink ist gut recycelbar und wird wiederverwendet.
Als Metall selbst nicht akut gefährlich, sollte aber wie andere Metalle fachgerecht recycelt werden.
Ja, alte Zinkdachrinnen und -bleche fallen häufig bei Dacharbeiten an.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.