Der Abfallschlüssel 17 04 05 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Eisen und Stahl“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Baustahl & Bewehrungsstahl | Aus Abbruch |
| Stahlträger | Konstruktionsteile |
| Metallzäune | Aus Gartenumbau |
| Stahlrohre | Aus Sanitär- oder Heizungsinstallation |
| Alte Heizkörper | Aus Renovierung |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Nichteisenmetalle wie Kupfer/Aluminium | Eigene Abfallschlüssel |
| Haushaltsmetalle | Gehören zu AVV 20 01 40 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Baustahl gegen Bezahlung an.
Bei größeren Mengen aus Abbruch.
Stahl lässt sich vollständig recyceln.
Beim Schrotthändler oft ja, abhängig vom Marktpreis.
Zum Schrotthändler oder Wertstoffhof.
Ja, sortenrein erzielt es bessere Preise.
Bei größeren Mengen kann sich ein Container lohnen.
Weniger als Neuproduktion – Recycling spart erhebliche Energie.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.