Der Abfallschlüssel 17 04 02 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Aluminium“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Aluminiumfensterrahmen | Ohne Glas |
| Fassadenverkleidung aus Alu | Aus Sanierung |
| Aluprofile | Aus dem Innenausbau |
| Dachrinnen aus Aluminium | Bei Dachsanierung |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Verbundprofile mit Kunststoffkern | Getrennt entsorgen wenn möglich |
| Haushaltsaluminium (Folie, Dosen) | Gehört zu AVV 20 01 40 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenKauft Aluminium oft an.
Alternative Abgabestelle.
Aluminium-Recycling spart enorm viel Energie gegenüber Neuproduktion.
Beim Schrotthändler teilweise ja, abhängig vom Marktpreis.
Ja, Glas und Aluminium werden getrennt entsorgt.
Weil die Neuproduktion sehr energieintensiv ist – Recycling spart bis zu 95% Energie.
Zum Schrotthändler oder Wertstoffhof.
Baualuminium stammt aus größeren Bauteilen wie Fensterrahmen, Haushaltsaluminium eher aus Folie und Dosen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.