Der Abfallschlüssel 17 04 06 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Zinn“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Zinnlötreste | Aus Installationsarbeiten |
| Alte Zinnrohre (selten) | Historische Bausubstanz |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Bleihaltige Legierungen | Ggf. gesondert prüfen |
| Größere Metallmengen anderer Art | Eigene Abfallschlüssel |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Zinnmaterial an.
Alternative Abgabestelle.
Eher selten, meist als Lötmaterial oder in historischer Bausubstanz.
Ja, wie andere Metalle auch.
Zum Wertstoffhof oder Schrotthändler.
Bei größeren Mengen ja, bei kleinen Mengen oft zusammen mit anderen Metallen.
Der Preis schwankt mit dem Metallmarkt, ist aber meist geringer als bei Kupfer.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.