Der Abfallschlüssel 17 04 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Kupfer, Bronze, Messing“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Kupferrohre (Sanitär/Heizung) | Aus Renovierung |
| Messingarmaturen | Wasserhähne, Beschläge |
| Bronzeteile | Aus Altbausanierung |
| Kupferkabel (Bau) | Elektroinstallation |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Kabel mit Kunststoffummantelung in großen Mengen | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 17 04 11 |
| Haushaltsmetalle | Gehören zu AVV 20 01 40 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenZahlt oft für Kupfer und Messing – hoher Materialwert.
Alternative Abgabestelle.
Kupfer lässt sich verlustfrei recyceln.
Beim Schrotthändler oft ja, abhängig vom aktuellen Metallpreis.
Ja, sortenreine Metalle erzielen bessere Preise und Recyclingqualität.
Ja, Messing ist ein gefragter Rohstoff im Metallhandel.
Isolierung entfernen (falls möglich) und zum Schrotthändler bringen.
Über Online-Verzeichnisse oder die örtliche Wertstoffhof-Auskunft.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.