Der Abfallschlüssel 17 05 06 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Baggergut (außer 17 05 05)“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Aushub aus Gewässernähe | Bei Teich- oder Grabenarbeiten |
| Schlamm aus Baggerarbeiten | Unbelastet |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Normaler Erdaushub | Siehe AVV 17 05 04 |
| Belastetes Baggergut | Gefährlicher Abfall, Fachbetrieb nötig |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFür unbelastetes Baggergut.
Bei Verdacht auf Belastung.
Baggergut stammt speziell aus Gewässernähe oder Baggerarbeiten und kann andere Zusammensetzung haben.
Bei Gewässernähe empfiehlt sich eine Prüfung auf Schadstoffe.
Zur Erdannahmestelle oder Wiederverwendung vor Ort.
Ein Fachlabor oder spezialisierter Entsorger kann das über eine Probe feststellen.
Nur bei begründetem Verdacht auf Verunreinigung, etwa in Gewerbegebietsnähe.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.