Der Abfallschlüssel 17 05 08 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gleisschotter (außer 17 05 07)“. Er gehört zu Kapitel 17 (Bau- und Abbruchabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft. Es handelt sich um einen sogenannten Spiegeleintrag: Dieselbe Abfallart kann je nach Schadstoffgehalt im Einzelfall auch unter einem anderen AVV-Code als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall eingestuft sein.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Schotter aus Gleisbauarbeiten | Bei privaten Bahnanschlüssen selten |
| Bahnschotter (Verschnitt) | Aus Umbauarbeiten |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Normaler Bauschotter/Kies | Siehe AVV 17 05 04 |
| Verunreinigter Gleisschotter (Öl etc.) | Gefährlicher Abfall |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt unbelasteten Gleisschotter an.
Bei größeren Mengen aus dem Gleisbau.
Nur selten, meist bei speziellen Bahnanschlüssen oder Umbauten.
Ja, insbesondere auf Ölrückstände.
Zum Recyclinghof, ähnlich wie anderer mineralischer Bauschutt.
Bei privaten Gleisanschlüssen oder im Rahmen größerer Bahnbauprojekte.
Teils lässt er sich vor Ort für Wegebefestigungen wiederverwenden.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.