Der Abfallschlüssel 20 01 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Papier und Pappe“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Zeitungen & Zeitschriften | Sauber und trocken |
| Kartons | Verpackungsmaterial |
| Prospekte & Werbeflyer | Unbeschichtet |
| Bücher (ohne Einband) | Bei größeren Mengen |
| Schreibpapier | Auch beschrieben/bedruckt |
| Eierkartons | Aus Pappe |
| Briefumschläge | Auch mit Sichtfenster |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Beschichtetes/laminiertes Papier | Gehört zu Verbundverpackungen, siehe AVV 15 01 05 |
| Verschmutztes Papier (Fett, Farbe) | Gehört in den Restmüll |
| Thermopapier (Kassenbons) | Gehört in den Restmüll wegen Beschichtung |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer Standardweg für Papier und Pappe.
Für größere Mengen.
Papier kann mehrfach recycelt werden.
Nein, Thermopapier ist beschichtet und gehört in den Restmüll.
Ja, sofern der Einband entfernt oder mit entsorgt werden kann.
Verschmutzungen stören die Papierfaser-Aufbereitung beim Recycling.
Bis zu 6-7 Mal, danach werden die Fasern zu kurz.
Bei größeren Mengen, z.B. nach einer Entrümpelung, hilft der Wertstoffhof.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.