15 01 11

Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix enthalten (z.B. Asbest), einschließlich geleerter Druckbehältnisse

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 15

Was bedeutet der AVV-Code 15 01 11?

Der Abfallschlüssel 15 01 11 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix enthalten (z.B. Asbest), einschließlich geleerter Druckbehältnisse“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

AVV-Code
15 01 11
Kapitel
15 – Verpackungen / Aufsaugmaterialien
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.