Altholzcontainer: A1–A3 und A4 richtig trennen

Bei Umbau, Renovierung oder Entrümpelung fällt oft mehr Holz an, als der Wertstoffhof annimmt. Dann ist ein Altholzcontainer die richtige Wahl. Entscheidend ist dabei die richtige Trennung: A1–A3 und A4 gehören in getrennte Container. Wir zeigen, was wohin gehört und wie Sie teure Fehler vermeiden.

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Redaktion jetztentsorgen.de
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Ein Altholzcontainer ist die praktische Lösung, wenn größere Mengen Holz anfallen – etwa beim Umbau, bei einer Renovierung oder Entrümpelung. Der wichtigste Punkt dabei ist die richtige Trennung nach Altholzklasse. Wer hier falsch befüllt, zahlt am Ende drauf.

Altholzcontainer richtig trennen: grüner Container für Holz A1 bis A3 mit Möbeln, Brettern und Paletten, roter Container für Holz A4 mit imprägniertem Außenholz, Zaun und Bahnschwellen
A1–A3 und A4 gehören in getrennte Container – niemals mischen.

Wann lohnt sich ein Altholzcontainer?

Der Wertstoffhof nimmt Altholz an – aber größere Mengen oft nicht oder nur begrenzt. Sobald mehr anfällt, als in den Kofferraum passt, ist ein Container die bessere Wahl:

  • Umbau oder Renovierung mit viel altem Holz
  • Entrümpelung von Keller, Dachboden oder ganzer Wohnung
  • Abriss von Holzkonstruktionen, Zäunen oder Terrassen

Zwei Container: A1–A3 und A4

Der entscheidende Punkt: Es gibt zwei getrennte Container-Arten. In den einen darf Altholz der Klassen A1 bis A3 (nicht gefährlich), in den anderen nur A4 (gefährlicher Abfall). Der Grund ist die goldene Mischregel: Ein einziges A4-Stück im A1–A3-Container macht die gesamte Ladung zum gefährlichen Abfall – und die Kosten schnellen nach oben.

⚠️

A4 niemals mit A1–A3 mischen! Fehlbefüllung ist der teuerste und häufigste Fehler beim Altholzcontainer. Im Zweifel vor dem Befüllen kurz nachfragen – das spart im Nachhinein deutlich mehr, als die Frage kostet.

Was darf in den A1–A3-Container?

In den Container für Altholz A1–A3 gehört naturbelassenes und behandeltes Holz ohne Holzschutzmittel:

  • Möbel, Schränke, Regale (ohne Beschläge)
  • Bretter, Latten, Dielen
  • Paletten und Obstkisten
  • Spanplatten und OSB-Platten aus dem Innenbereich
  • Innentüren, Laminat

Fachlich läuft dieser Container unter AVV 17 02 01 (Holz).

Was gehört in den A4-Container?

In den separaten A4-Container gehört ausschließlich mit Holzschutzmittel behandeltes oder stark belastetes Holz:

  • Imprägniertes Außenholz
  • Gartenzäune und Pfähle
  • Bahnschwellen
  • Dachbalken, Außenfenster und -türen

Dieses Holz ist gefährlicher Abfall und läuft unter AVV 17 02 04 (Holz mit gefährlichen Stoffen).

Altholz entsorgen lassen

Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Anhand Ihrer Angaben wird der passende Entsorgungsweg geklärt.

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Was gar nicht hineingehört

Auch in den Altholzcontainer gehören nur Holz und Holzwerkstoffe – keine Fremdstoffe:

  • Baumstämme, Äste, Wurzeln: Das sind Gartenabfälle, kein Altholz – siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen.
  • Bauschutt, Metall, Kunststoff: gehören in eigene Container.
  • Elektrogeräte, Gefahrstoffe: eigene Entsorgungswege.

Welche Größe brauche ich?

Altholz ist relativ leicht, aber sperrig – hier zählt eher das Volumen als das Gewicht. Für kleinere Renovierungen genügt oft ein mittlerer Container, für Entrümpelungen oder Abbrüche darf es großzügiger sein. Da sich Bretter und Möbelteile schlecht verdichten lassen, lieber eine Nummer größer wählen. Worauf Sie beim Mieten sonst achten sollten, steht im Ratgeber Container mieten: worauf achten?.

Ablauf und Standplatz

Der Ablauf ist unkompliziert: Sie fragen den passenden Container an (A1–A3 oder A4), er wird geliefert, Sie befüllen ihn in Ruhe, und er wird zum vereinbarten Termin wieder abgeholt. Steht der Container auf privatem Grund, brauchen Sie keine Genehmigung. Soll er auf öffentlichem Grund stehen (Straße, Gehweg), ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig, die viele Anbieter mitorganisieren. Achten Sie beim Befüllen darauf, den Container nicht über die Ladekante hinaus zu beladen – sonst kann die Abholung verweigert werden.

Was kostet ein Altholzcontainer?

Die Preise hängen von Größe, Region, Mietdauer und vor allem der Altholzklasse ab. Ein Container für A1–A3 ist in der Regel günstiger als einer für A4, weil A4 als gefährlicher Abfall aufwendiger entsorgt werden muss. Im Gesamtpreis sind meist Anlieferung, Standzeit, Abholung und Entsorgung enthalten. Genau deshalb lohnt sich die saubere Trennung doppelt: Wer A4 nicht unter das A1–A3-Holz mischt, spart die teure Höherstufung der gesamten Ladung. Ein konkretes, unverbindliches Angebot bekommen Sie am schnellsten über eine kurze Anfrage.

Häufige Fragen

Kann ich alles Holz in einen Container werfen?

Nein. A1–A3 und A4 müssen getrennt werden. Ein A4-Stück im A1–A3-Container macht die ganze Ladung zum gefährlichen Abfall.

Dürfen Möbel in den Altholzcontainer?

Ja, Möbel aus behandeltem Innenholz gehören in den A1–A3-Container. Metallbeschläge möglichst vorher entfernen.

Gehört imprägniertes Gartenholz in den normalen Holzcontainer?

Nein. Imprägniertes Außenholz ist A4 (gefährlicher Abfall) und gehört ausschließlich in den separaten A4-Container.

Dürfen Baumstämme in den Altholzcontainer?

Nein, Baumstämme und Äste sind Gartenabfälle und gehören zum Grünschnitt, nicht ins Altholz.

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