Der Abfallschlüssel 20 01 14 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Säuren (Haushalte)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Batteriesäure (ausgelaufen) | Vorsichtig in Behälter auffangen |
| Entkalker-Konzentrat | Unverdünnte Reste |
| Rostentferner (Säurebasis) | Reste aus Werkstattarbeiten |
| Salzsäure (Haushaltsreiniger) | Konzentrierte Reste |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Verdünnte, neutralisierte Reste | Im Zweifel beim Wertstoffhof erfragen |
| Laugen (basische Reiniger) | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 20 01 15 |
Säuren gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenSäuren sind gefährlicher Abfall.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Säuren nie mit anderen Chemikalien vermengen.
Ohne Fachkenntnis besser nicht selbst - zur Schadstoffsammelstelle bringen.
Vorsichtig auffangen und zur Schadstoffsammlung bringen, Hautkontakt vermeiden.
Konzentrierte Reste ja, stark verdünnte Anwendungsreste meist unproblematisch.
Nein, das kann Rohre beschädigen und ist umweltschädlich.
Warnhinweise auf der Verpackung beachten, im Zweifel als gefährlich behandeln.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.