Der Abfallschlüssel 20 01 15 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Laugen (Haushalte)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Abflussreiniger (Natronlauge) | Konzentrierte Reste |
| Backofenreiniger | Stark alkalisch |
| Rohrfrei-Konzentrat | Ungenutzte Reste |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Säuren | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 20 01 14 |
| Stark verdünnte Reinigungslösungen | Im Zweifel beim Wertstoffhof erfragen |
Laugen gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenLaugen sind gefährlicher Abfall.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Laugen nie mit Säuren oder anderen Chemikalien vermengen.
Konzentrierte, unverbrauchte Reste ja.
Nein, auch wenn sie für den Abfluss bestimmt sind - Reste gehören zur Schadstoffsammlung.
Warnhinweise wie 'ätzend' auf der Verpackung beachten.
Ohne Fachkenntnis nicht empfehlenswert - zur Schadstoffsammlung bringen.
Zur Schadstoffsammelstelle im Originalbehälter.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.