Der Abfallschlüssel 20 01 13 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Lösemittel“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Nagellackentferner (Aceton) | Reste im Originalbehälter |
| Terpentin & Verdünner | Aus Malerarbeiten |
| Benzin/Waschbenzin (Haushalt) | Reinigungszwecke |
| Farbverdünner | Reste aus Renovierung |
| Fleckenlöser (lösemittelhaltig) | Textilreinigung |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Ausgehärtete Farbreste | Gehören zu Farben ohne Schadstoffe, siehe AVV 20 01 28 |
| Wasserbasierte Reiniger ohne Lösemittel | Meist nicht gefährlich, siehe AVV 20 01 30 |
Lösemittel gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner für die fachgerechte Entsorgung zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenLösemittel sind gefährlicher Abfall.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Nie in andere Gefäße umfüllen.
Nein, das ist verboten und stark umweltschädlich.
Zur Schadstoffsammelstelle Ihrer Kommune, im Originalbehälter.
Ja, die Menge ändert nichts an der Einstufung als gefährlicher Abfall.
Im original verschlossenen Behälter, aufrecht und ohne Umfüllen.
Die meisten haben eine Schadstoffannahme, oft an festen Tagen oder per Schadstoffmobil.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.