Der Abfallschlüssel 20 01 08 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Obst- und Gemüseschalen | Klassischer Biomüll |
| Kaffeesatz & Teebeutel | Ohne Kunststoffanteile |
| Eierschalen | Zerkleinert |
| Speisereste (gekocht) | In Maßen, je nach Kommune |
| Verwelkte Schnittblumen | Ohne Verpackung |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Bioplastik-Tüten | Trotz Kennzeichnung meist ungeeignet für die Biotonne |
| Fleisch- und Fischreste in großen Mengen | Je nach Kommune eingeschränkt, ziehen Schädlinge an |
| Katzenstreu | Gehört in den Restmüll, nicht in die Biotonne |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer Standardweg für Küchenabfälle.
Für Gartenbesitzer eine Alternative.
Biomüll wird zu Kompost oder Biogas verarbeitet.
In den meisten Kommunen nicht, da sie sich zu langsam zersetzen.
Nein, das gehört in den Restmüll.
Er wird zu Kompost oder in Biogasanlagen zu Energie verarbeitet.
Auf dem eigenen Kompost eher nicht, in der Biotonne teils erlaubt, in Maßen.
Zeitungspapier als Einlage nutzen und regelmäßig leeren lassen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.