Der Abfallschlüssel 20 01 17 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Fotochemikalien“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Entwicklerbäder (analoge Fotografie) | Reste aus der Dunkelkammer |
| Fixierbäder | Silberhaltige Reste |
| Chemikalienreste vom Filmentwickeln | Hobbyfotografie |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Digitale Speicherkarten oder Kameras | Elektroschrott, siehe Bildschirme & IT-Geräte entsorgen |
| Leere, gespülte Filmdosen | Meist unproblematisch, Kunststoff/Metall |
Fotochemikalien gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFotochemikalien sind gefährlicher Abfall.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Fixierbäder enthalten wertvolles Silber, das zurückgewonnen wird.
Für Hobbyfotografen mit analoger Dunkelkammer nach wie vor.
Weil beim Fixierprozess Silberhalogenide aus dem Film gelöst werden.
Nein, das ist verboten und umweltschädlich.
Zur Schadstoffsammelstelle Ihrer Kommune.
Ohne Fachkenntnis nicht empfehlenswert - zur Schadstoffsammelstelle bringen.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.