Der Abfallschlüssel 20 01 11 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Textilien“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Bettwäsche | Sauber und trocken |
| Handtücher | Auch ausgefranst |
| Vorhänge | Ohne Metallhaken |
| Stoffreste | Aus Näharbeiten |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Teppiche & Matratzen | Gehören zum Sperrmüll |
| Stark verschmutzte Textilien | Gehören in den Restmüll |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFür saubere Textilien.
Alternative Abgabestelle.
Textilfasern werden zu neuen Produkten verarbeitet.
Ja, auch ausgefranste Handtücher sind verwertbar.
Sie werden zu Putzlappen oder Dämmstoff weiterverarbeitet.
Haken sollten vorher entfernt werden.
In den Restmüll, nicht in die Textilsammlung.
Teilweise, oft entstehen aber Putzlappen, Dämmstoff oder Füllmaterial.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.