Der Abfallschlüssel 20 01 41 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Abfälle aus der Reinigung von Schornsteinen“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Ruß aus der Schornsteinreinigung | Vom Kaminkehrer |
| Kehrgut aus dem Kamin | Asche- und Rußreste |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Normale Holzasche aus dem Kamin | Kann teils über die Biotonne oder Restmüll entsorgt werden, je nach Kommune |
| Rußreste mit Ölbrenner-Rückständen | Ggf. gesondert prüfen |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenÜbernimmt die fachgerechte Entsorgung meist direkt.
Alternative Abgabestelle.
Über zertifizierte Entsorger.
In der Regel übernimmt das der Kaminkehrer direkt.
Nicht grundsätzlich, aber er wird gesondert erfasst.
Normale Holzasche oft über Restmüll oder Biotonne, abhängig von der Kommune.
Der Kaminkehrer oder Wertstoffhof hilft weiter.
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt der Kaminkehrer.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.