15 02 03

Aufsaug- & Filtermaterialien entsorgen (AVV 15 02 03)

✓ Nicht gefährlicher Abfall Kapitel 15

Was bedeutet der AVV-Code 15 02 03?

Der Abfallschlüssel 15 02 03 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung (außer 15 02 02)“. Er gehört zu Kapitel 15 (Verpackungen / Aufsaugmaterialien) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

Beispiele: Was zählt zu Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung (AVV 15 02 03)?

GegenstandHinweis
Ölbindemittel (unbelastet)Nur wenn nicht mit Gefahrstoffen kontaminiert
MalervliesNach Renovierung
Einweg-PutztücherOhne Chemikalienreste
FilterwatteAus unbedenklichen Anwendungen
Einweg-Schutzkleidung (unbelastet)Overalls, Handschuhe ohne Schadstoffkontakt
AVV-Code
15 02 03
Kapitel
15 – Verpackungen / Aufsaugmaterialien
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 15 02 03

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Mit Öl/Chemikalien getränkte BindemittelGefährlicher Abfall, Sondermüll
Schutzkleidung mit AsbestkontaktGefährlicher Abfall, Fachbetrieb nötig
Farbreste in TüchernSondermüll, wenn nicht ausgehärtet

Größere Mengen entsorgen?

Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

✅

Wertstoffhof

Für unbelastetes Material.

⚠︇

Sondermüll

Bei Kontakt mit Gefahrstoffen zwingend getrennt entsorgen.

🚚

Container

Bei größeren Mengen aus Gewerbe/Handwerk.

Häufige Fragen zu AVV 15 02 03

Sind Ölbindemittel immer gefährlicher Abfall?

Nur wenn sie tatsächlich mit Öl oder anderen Schadstoffen kontaminiert sind.

Gehört Malervlies zum Sondermüll?

Nein, sofern es keine Farb- oder Chemikalienreste enthält.

Wie erkenne ich unbelastetes Material?

Im Zweifel: Wenn sichtbare Verunreinigungen mit Chemikalien vorliegen, gehört es zum Sondermüll.

Wohin mit gebrauchten Lackierfolien?

Bei Farbresten gehören sie zum Sondermüll, sauber getrennt zum Wertstoffhof.

Wie entsorge ich Schutzkleidung nach Renovierungsarbeiten?

Unbelastete Einwegkleidung über den Wertstoffhof oder Restmüll je nach Kommune.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.