Der Abfallschlüssel 20 02 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Biologisch abbaubare Abfälle (Grünschnitt, Garten- und Parkabfälle)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Rasenschnitt | Klassischer Grünschnitt |
| Laub | Herbstlaub |
| Heckenschnitt | Siehe Heckenschnitt entsorgen |
| Äste & Zweige | Kleinere Mengen |
| Verwelkte Pflanzen | Aus dem Beet |
| Unkraut | Ohne Wurzelballen mit Erde |
Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer
Kostenlos & unverbindlich anfragenNeu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Baumstämme & dicke Äste | Eigener Weg, siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen |
| Erde in größeren Mengen | Siehe AVV 20 02 02 |
| Plastiktöpfe & Kunststoffreste | Gehören nicht zum Grünschnitt |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFür kleine Mengen.
Für Gartenbesitzer.
Für größere Mengen aus Rodung oder Gartenumbau.
Ab etwa 2-3 m³ lohnt sich ein Container statt mehrerer Fahrten zum Wertstoffhof.
In den meisten Bundesländern verboten oder nur an festgelegten Tagen erlaubt.
Grundsätzlich ja, macht aber deutlich mehr Volumen.
Ja, das ist der nachhaltigste Weg für die meisten Gartenabfälle.
Kleine Wurzelreste ja, große Wurzelstöcke haben einen eigenen Weg.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.