20 01 27

Farben, Druckfarben, Klebstoffe mit gefährlichen Stoffen entsorgen (AVV 20 01 27)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 20

Was bedeutet der AVV-Code 20 01 27?

Der Abfallschlüssel 20 01 27 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Was zählt zu Farben, Druckfarben, Klebstoffe mit gefährlichen Stoffen (AVV 20 01 27)?

GegenstandHinweis
Flüssige Lackreste (lösemittelhaltig)Angebrochene Dosen
Alte ÖlfarbenNicht ausgehärtet
Lösemittelhaltige Klebstoffe (flüssig)Bauklebstoffe, Kontaktkleber
AVV-Code
20 01 27
Kapitel
20 – Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 20 01 27

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Ausgehärtete, trockene FarbresteNicht gefährlich, siehe AVV 20 01 28
Wasserbasierte, unbedenkliche FarbenMeist nicht gefährlich, im Zweifel Etikett prüfen

Fachbetrieb finden

Bei gefährlichen Abfällen lohnt sich eine fachkundige Einschätzung. Wir vermitteln kostenlos den passenden Ansprechpartner in Ihrer Region.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

✅

Schadstoffsammlung

Der richtige Weg für flüssige, lösemittelhaltige Reste.

🏭

Wertstoffhof

Nimmt Kleinmengen im Rahmen der Schadstoffannahme.

⚠︇

Nicht eintrocknen lassen zum Entsorgen

Fest getrocknete Farbe ist meist unproblematischer, aber absichtliches Eintrocknen ersetzt nicht die fachgerechte Entsorgung größerer Mengen.

Häufige Fragen zu AVV 20 01 27

Wie erkenne ich, ob meine Farbreste gefährlich sind?

Lösemittelhaltige, flüssige Farben und Lacke gelten meist als gefährlich – das Etikett gibt Hinweise.

Darf ich flüssige Farbreste in den Restmüll geben?

Nein, sie gehören zur Schadstoffsammlung.

Was ist der Unterschied zu AVV 20 01 28?

20 01 28 gilt für ausgehärtete, nicht gefährliche Farbreste, 20 01 27 für flüssige mit Schadstoffen.

Kann ich Farbreste selbst eintrocknen lassen?

Bei kleinen Mengen möglich, ersetzt aber nicht die fachgerechte Entsorgung größerer Mengen.

Wohin mit lösemittelhaltigem Kontaktkleber?

Zur Schadstoffsammelstelle Ihres Wertstoffhofs.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.