Der Abfallschlüssel 20 01 29 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Chlorhaltige Reiniger (Reste) | Konzentrierte Bleichmittel |
| Starke Entkalker | Säurehaltig |
| Backofen-/Grillreiniger (stark alkalisch) | Konzentrierte Reste |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Milde, wasserbasierte Reinigungsmittel | Meist nicht gefährlich, siehe AVV 20 01 30 |
| Leere, ausgespülte Verpackungen | Können meist normal entsorgt werden |
Reinigungsmittel mit gefährlichen Inhaltsstoffen gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenGefährliche Reinigungsmittel gehören zur Schadstoffsammlung.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Nie Chlorreiniger mit Säuren kombinieren - Gasbildung möglich.
An Warnhinweisen wie 'ätzend', 'reizend' oder 'giftig' auf der Verpackung.
Nein, das kann gefährliche Gase freisetzen.
Nein, viele milde Reiniger sind nicht gefährlich und gehören zu AVV 20 01 30.
Zur Schadstoffsammelstelle Ihrer Kommune.
Ja, sofern sie vollständig entleert und ausgespült sind.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.