20 01 29

Reinigungsmittel mit gefährlichen Stoffen entsorgen (AVV 20 01 29)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 20

Was bedeutet der AVV-Code 20 01 29?

Der Abfallschlüssel 20 01 29 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Was zählt zu Reinigungsmittel mit gefährlichen Stoffen (AVV 20 01 29)?

GegenstandHinweis
Chlorhaltige Reiniger (Reste)Konzentrierte Bleichmittel
Starke EntkalkerSäurehaltig
Backofen-/Grillreiniger (stark alkalisch)Konzentrierte Reste
AVV-Code
20 01 29
Kapitel
20 – Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 20 01 29

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Milde, wasserbasierte ReinigungsmittelMeist nicht gefährlich, siehe AVV 20 01 30
Leere, ausgespülte VerpackungenKönnen meist normal entsorgt werden

Fachgerechte Entsorgung gefährlicher Reinigungsmittel

Reinigungsmittel mit gefährlichen Inhaltsstoffen gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner zu finden.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

⚠︇

Sondermüll

Gefährliche Reinigungsmittel gehören zur Schadstoffsammlung.

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Schadstoffsammelstelle

Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.

⚠︇

Nicht mischen

Nie Chlorreiniger mit Säuren kombinieren - Gasbildung möglich.

Häufige Fragen zu AVV 20 01 29

Woran erkenne ich gefährliche Reinigungsmittel?

An Warnhinweisen wie 'ätzend', 'reizend' oder 'giftig' auf der Verpackung.

Darf ich Chlorreiniger mit anderen Mitteln mischen?

Nein, das kann gefährliche Gase freisetzen.

Sind alle Reinigungsmittel gefährlicher Abfall?

Nein, viele milde Reiniger sind nicht gefährlich und gehören zu AVV 20 01 30.

Wohin mit stark konzentrierten Entkalkern?

Zur Schadstoffsammelstelle Ihrer Kommune.

Kann ich leere Reinigungsmittelflaschen normal entsorgen?

Ja, sofern sie vollständig entleert und ausgespült sind.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.