Der Abfallschlüssel 20 01 32 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Arzneimittel (außer 20 01 31, Haushalt)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Abgelaufene Tabletten | In Originalverpackung |
| Angebrochene Salben & Tropfen | Fest verschlossen |
| Reste von Flüssigmedikamenten | In Originalbehälter |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Spritzen & scharfe Gegenstände | Gesondert in durchstichsicheren Behältern entsorgen |
| Verpackungen (Schachteln, Beipackzettel) | Gehören zum Altpapier, getrennt vom Medikament |
Bei größeren Mengen oder unklarer Einstufung hilft eine kurze Anfrage weiter.
Kostenlos & unverbindlich anfragenNimmt Altmedikamente meist kostenlos zurück.
Alternative über die kommunale Sammelstelle.
Medikamentenreste belasten Gewässer.
Ja, die meisten Apotheken nehmen Altmedikamente kostenlos zurück.
In geringen Mengen ist das in manchen Kommunen erlaubt – die Apotheke ist aber der sicherere Weg.
Weil Wirkstoffe von Kläranlagen nicht vollständig herausgefiltert werden können.
Diese gesondert in einem durchstichsicheren Behälter zur Schadstoffsammlung bringen.
Größere Mengen am besten gesammelt bei der Apotheke abgeben.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.