Der Abfallschlüssel 20 03 01 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll, Hausmüll)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Verschmutzte Verpackungen | Ohne Wertstoffwert |
| Hygieneartikel | Windeln, Binden |
| Staubsaugerbeutel | Mit Inhalt |
| Zigarettenkippen | Kleine Mengen |
| Kleinere kaputte Gegenstände | Nicht wiederverwertbar |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Elektrogeräte | Unterliegen dem ElektroG |
| Batterien | Eigene Sammlung |
| Große Gegenstände (Möbel etc.) | Gehören zum Sperrmüll, siehe AVV 20 03 07 |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenDer Standardweg für nicht verwertbaren Hausmüll.
Restmüll wird meist in Müllverbrennungsanlagen verwertet.
Alles, was nicht in eine Wertstoff-, Papier- oder Biotonne gehört und nicht Sperrmüll ist.
Weil viele vermeintliche Restmüll-Gegenstände tatsächlich recycelbar sind.
Er wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet.
Nein, Sperrmüll sind große Gegenstände, die nicht in die Tonne passen.
Ja, kleine Mengen gehören dorthin, nicht auf die Straße.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.