Der Abfallschlüssel 20 03 07 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Sperrmüll“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.
Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.
Große Haushaltsgegenstände, die nicht in die Restmülltonne passen:
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Möbel (Schränke, Tische, Stühle) | Siehe Was gehört zum Sperrmüll? |
| Matratzen & Lattenroste | Meist ohne Mengenbegrenzung anmeldepflichtig |
| Teppiche (lose) | Bodenbeläge fest verklebt zählen nicht dazu |
| Gartenmöbel | Siehe Gartenmöbel entsorgen |
| Leitern | Auch aus Metall oder Kunststoff |
| Kinderwagen & Kinderbetten | Ohne Elektronik |
Empfohlene Größe: 7 m³ Absetzcontainer
Kostenlos & unverbindlich anfragenNeu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Elektrogeräte | Unterliegen dem ElektroG, siehe Elektroschrott entsorgen |
| Bauschutt & Renovierungsabfälle | Eigener Weg, siehe AVV 17 01 07 |
| Gefährliche Abfälle | Farben, Öle, Asbest – Schadstoffsammlung |
| Kartonage & Papier | Gehören zur Altpapiertonne |
Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.
Kostenlos & unverbindlich anfragenMuss angemeldet werden, oft ein- bis zweimal jährlich kostenlos.
Selbstanlieferung ohne Wartezeit, teils gegen Gebühr.
Bei Haushaltsauflösung oder großen Mengen die praktischste Lösung.
Ausführlicher Ratgeber mit allen Details: Sperrmüll entsorgen.
Ja, für die kommunale Abholung ist eine Anmeldung nötig. Details im Ratgeber Sperrmüll anmelden.
Oft ein- bis zweimal pro Jahr ja, weitere Abholungen können gebührenpflichtig sein.
Die Faustregel: Passt es in die geschlossene Restmülltonne, ist es Restmüll – sonst Sperrmüll.
Nein, die unterliegen dem ElektroG und haben eine eigene Sammlung.
Bei Haushaltsauflösung, Umzug oder großen Mengen – dann übersteigt der Bedarf die kostenlose Freimenge der Kommune.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.