Der Abfallschlüssel 20 01 26 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Öle und Fette (außer 20 01 25)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Motoröl-Reste (Haushalt) | Kleine Mengen aus Fahrzeugpflege |
| Hydrauliköl-Reste | Aus Werkzeugen/Maschinen |
| Verschmutztes technisches Öl | Werkstattreste |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Speiseöle und -fette | Eigener Abfallschlüssel, siehe AVV 20 01 25 |
| Größere Mengen Altöl (Kfz-Werkstatt) | Siehe AVV 13 02 05 |
Technische Öle gehören zum Sonderabfall. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenTechnische Öle sind gefährlicher Abfall.
Am Wertstoffhof oder per Schadstoffmobil.
Nie mit anderen Flüssigkeiten mischen.
Viele Tankstellen nehmen kleine Mengen Altöl an, alternativ der Wertstoffhof.
Nein, Speiseöl fällt unter einen eigenen, nicht gefährlichen Abfallschlüssel.
Nein, das erschwert die Verwertung und kann die Einstufung verändern.
Ja, es kann aufbereitet und wiederverwendet werden.
Größere gewerbliche Mengen laufen unter einem eigenen Abfallschlüssel für Kfz-Werkstätten.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.