Der Abfallschlüssel 20 01 23 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe enthalten (FCKW-Geräte)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.
Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.
| Gegenstand | Hinweis |
|---|---|
| Alte Kühlschränke (vor ca. 1995) | Mit FCKW-Kältemittel |
| Alte Gefriertruhen | Ältere Baujahre |
| Klimaanlagen (alt) | Mit FCKW-Kältemittel |
Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:
| Gegenstand | Warum nicht & wohin |
|---|---|
| Moderne Kühlgeräte (Isobutan/R600a) | Nicht gefährlich, siehe Großgeräte entsorgen |
| Andere Elektrogeräte ohne Kältemittel | Siehe AVV 20 01 36 |
Bei älteren Kühlgeräten mit FCKW ist besondere Vorsicht geboten. Wir helfen, den passenden Ansprechpartner zu finden.
Kostenlos & unverbindlich anfragenFCKW muss von zertifiziertem Betrieb entfernt werden.
Nimmt alte Kühlgeräte zur fachgerechten Weiterleitung an.
FCKW ist ozonschädlich und darf nicht freigesetzt werden.
Geräte vor ca. 1995 enthalten häufig noch FCKW - im Zweifel beim Hersteller oder Wertstoffhof nachfragen.
Es schädigt die Ozonschicht, wenn es unkontrolliert freigesetzt wird.
Nein, das ist gefährlich und nicht erlaubt.
Über den Wertstoffhof ja, die fachgerechte FCKW-Entnahme erfolgt danach.
Es wird in einer zertifizierten Anlage sicher abgesaugt und vernichtet.
Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.
Kostenlos & unverbindlich anfragenHinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.