20 01 33

Batterien mit gefährlichen Stoffen (gemischt) entsorgen (AVV 20 01 33)

⚠ Gefährlicher Abfall Kapitel 20

Was bedeutet der AVV-Code 20 01 33?

Der Abfallschlüssel 20 01 33 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Batterien und Akkumulatoren (16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03) sowie gemischte Batterien“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als gefährlicher Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Da dieser Abfall als gefährlich eingestuft ist, gelten besondere Anforderungen an Sammlung, Kennzeichnung, Transport und Nachweisführung (Entsorgungsnachweis). Die Entsorgung sollte über einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen; eine Entsorgung über die reguläre Haus- oder Gewerbemülltonne ist in der Regel nicht zulässig.

Beispiele: Was zählt zu Batterien mit gefährlichen Stoffen (gemischt) (AVV 20 01 33)?

GegenstandHinweis
Autobatterien im HaushaltskontextSiehe auch AVV 16 06 01
Gemischte Altbatterien unklarer HerkunftSammelbestand aus dem Haushalt
AVV-Code
20 01 33
Kapitel
20 – Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle
Einstufung
gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

Gehört NICHT zu AVV 20 01 33

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
Alkalibatterien (nicht gefährlich)Siehe AVV 16 06 04
Wiederaufladbare Lithium-AkkusSiehe AVV 16 06 05

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

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Sammelbox im Handel

Für die meisten Batterietypen die richtige Anlaufstelle.

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Schadstoffsammlung

Für als gefährlich eingestufte Batterien am Wertstoffhof.

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Recycling

Metalle werden zurückgewonnen.

Häufige Fragen zu AVV 20 01 33

Was ist der Unterschied zu normalen Haushaltsbatterien?

Dieser Abfallschlüssel erfasst Batterien, die als gefährlich eingestuft sind, etwa wegen Schwermetallgehalt.

Wohin mit einer Mischung verschiedener Batterietypen?

In die Sammelbox im Handel – dort werden sie sortiert.

Muss ich Batterien vor der Abgabe sortieren?

Nicht zwingend, aber es erleichtert die Erfassung.

Sind alle Batterien gefährlicher Abfall?

Nein, viele Haushaltsbatterien gelten als nicht gefährlich, werden aber trotzdem gesondert gesammelt.

Muss ich für die Batterie-Rückgabe etwas bezahlen?

Nein, die Rückgabe ist gesetzlich kostenlos, unabhängig vom Batterietyp.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.