20 02 02

Boden und Steine (Garten/Park) entsorgen (AVV 20 02 02)

✓ Nicht gefährlicher Abfall Kapitel 20

Was bedeutet der AVV-Code 20 02 02?

Der Abfallschlüssel 20 02 02 steht in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) für „Boden und Steine (Garten/Park)“. Er gehört zu Kapitel 20 (Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle) und ist als nicht gefährlicher (ungefährlicher) Abfall eingestuft.

Einstufung & Handhabung

Dieser Abfall ist als nicht gefährlich eingestuft und unterliegt keinen besonderen Nachweispflichten nach der Nachweisverordnung. Je nach Abfallart und Menge kann er über die reguläre Wertstoff-/Restmülltonne, einen Wertstoffhof oder einen Entsorger entsorgt werden – die genaue Zuordnung regelt die kommunale Abfallsatzung.

Beispiele: Was zählt zu Boden und Steine (Garten/Park) (AVV 20 02 02)?

GegenstandHinweis
Erde aus dem GartenumbauUnbelastet
Steine aus dem BeetBeim Umgraben gefunden
Kies aus der WegebefestigungBei Umgestaltung
AVV-Code
20 02 02
Kapitel
20 – Siedlungsabfälle / Haushaltsabfälle
Einstufung
nicht gefährlicher Abfall
Spiegeleintrag
Nein

♿ Container geeignet

Empfohlene Größe: 5-7 m³ Absetzcontainer

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Neu hier? Worauf man bei der Container-Bestellung achten sollte

Gehört NICHT zu AVV 20 02 02

Diese ähnlichen Gegenstände werden unter anderen Abfallschlüsseln erfasst:

GegenstandWarum nicht & wohin
BauschuttEigener Abfallschlüssel, siehe AVV 17 01 07
Wurzeln & PflanzenresteGehören zum Grünschnitt, siehe Baumstämme & Wurzeln entsorgen

Größere Mengen entsorgen?

Bei einer Renovierung, einem Umbau oder einer Entrümpelung fällt oft mehr an, als in die reguläre Tonne passt.

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Entsorgungsweg: Wie und wo?

✅

Wertstoffhof

Nimmt Gartenerde und Steine an.

🌲

Wiederverwendung

Im eigenen Garten oft weiterverwendbar.

🚚

Container

Bei größeren Mengen aus dem Gartenumbau.

Häufige Fragen zu AVV 20 02 02

Kann ich Gartenerde wiederverwenden?

Ja, sofern sie unbelastet ist, lässt sie sich oft im eigenen Garten weiterverwenden.

Was ist der Unterschied zu Bodenaushub (17 05 04)?

Dieser Code gilt speziell für Garten- und Parkflächen, nicht für Bauprojekte.

Wohin mit Steinen aus dem Beet?

Zum Wertstoffhof oder zur Wiederverwendung im Garten aufbewahren.

Muss die Erde geprüft werden?

Bei unauffälliger Herkunft meist nicht nötig.

Was mache ich mit Steinen, die ich nicht wiederverwenden kann?

Zum Wertstoffhof bringen, dort werden sie fachgerecht weiterverwertet.

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Egal ob Wertstoffhof-Alternative oder größere Mengen – wir vermitteln kostenlos den passenden Anbieter in Ihrer Region.

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Hinweis: Diese Angaben dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine rechtsverbindliche Einstufung im Einzelfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde oder einen Entsorgungsfachbetrieb.